Wichtige Informationen zu Ihrer Verordnung:

 

  • Die Verordnung logopädischer Therapie erfolgt durch den Haus- oder Facharzt (z.B. Kinderarzt, HNO- Arzt, Zahnarzt, Kieferorthopäde, Kinder- und Jugendpsychiater oder Neurologe).                                                                    Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grund- versorgung.

                  Das Rezept darf zu Behandlungsbeginn nicht älter als 28 Tage sein.

 

                  Allgemeine Beratung sowie Stimmgutachten sind als Selbstzahlerleistungen

                  ohne ärztliche Verordnung möglich.

  • Bei Bedarf ist nach ärztlicher Verordnung auch eine Behandlung im Hausbesuch möglich!

  • Die Anmeldung erfolgt persönlich oder telefonisch in der logopädischen Praxis.                                                                                                  Der erste vereinbarte Termin dient der Anamnese und Diagnostik.
  • Die Therapie findet in der Regel 1-2x wöchentlich statt. Für jeden Patienten wird ein individueller Behandlungsplan erstellt.       Hinzu kommen Angehörigenberatung und unterstützende häusliche Übungen.
  • Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.                                                                                             Bei bestehender Zuzahlungspflicht (Patienten ab 18 Jahren) fallen pro Rezept 10,00 € Verordnungsgebühr sowie 10% Eigenanteil    des Rezeptwertes an. Dieser errechnet sich individuell aus Art und Umfang der logopädischen Leistung pro Rezept.                                                                                                                                                                                                                                                Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich.

                 Privat versicherte Patienten sollten die Kostenübernahme (Beihilfe) mit ihrer Krankenkasse vor Therapiebeginn abklären.

 

 

 

WICHTIG!

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ist eine telefonische oder persönliche Absage mindestens 24 Stunden im Voraus erforderlich!